Fallen Eisbrocken von einem Hausdach Dach auf einen PKW, kann daraus ein Schadensersatzanspruch resultieren.

Dies gilt jedoch nur, wenn eine Sicherungspflicht verletzt wurde. Eine grundsätzliche Pflicht, Dächer von Schnee und Eis zu befreien oder Fanggitter am Dach anzubringen, besteht dagegen nicht. Nur bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für die Möglichkeit von Schadenseintritten kann etwas anderes gelten.

Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 25.07.2012, Az. 4 U 35/12

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