Wenn ein Arbeitnehmer ein Verschulden am Verlust seines Jobs trifft, hat dies in vielen Fällen eine Sperrzeit von 12 Wochen beim Arbeitslosengeld zur Folge.

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat dies nun für den Fall erkannt, dass ein Berufskraftfahrer über eine rote Ampel fuhr, daher die Fahrerlaubnis verlor und in Folge dessen gekündigt wurde.

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 01.08.2012, Az. L 3 AL 5066/11

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