Gibt die Ehefrau eine Bürgschaftserklärung für geschäftliche Schulden des Ehemannes ab, kann aus den Umständen der Bürgschaftserklärung deren Sittenwidrigkeit folgen. Ist die Ehefrau bei Abgabe 29 Jahre alt, arbeitslose Krankenschwester und hat bereits ein Kind und sind weitere Kinder geplant, ergibt sich daraus die Sittenwidrigkeit wegen krasser finanzieller Überforderung.

Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 04.10.2012, Az. 2 W 523/12

Previous Post Next Post