Wege- und Umkleidezeit

Innerbetriebliche Wege die durch eine fehlende Umkleidemöglichkeit am Arbeitsplatz veranlasst sind, gehören zur Arbeitszeit. Dies gilt auch für eine Umkleidezeit, wenn das Tragen einer bestimmten Kleidung vorgeschrieben ist und der Umkleidevorgang im Betrieb erfolgen muss.

Bundesarbeitsgericht Urteil vom 19.09.2012 - 5 AZR 678/11

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