Gibt es im Mietvertrag keine Einschränkung bezüglich der Hundehaltung, darf der Mieter jeden Hund in der Wohnung halten. Das gilt auch für grosse Tiere (hier: ein 28 Kilo schwerer schottischer Hütehund). Der Vermieter kann nicht mit den Argumenten "Haltung nicht artgerecht" oder "erhöhte Abnutzung gemäß allgemeiner Lebenserfahrung" die Nutzung einschränken.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.01.2013 - Az. VIII ZR 329/11

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