Eine Ehegattenbürgschaft für Geschätfsschulden ist sittenwidrig, wenn die Ehefrau bei Abschluss 29 Jahre alt war und als arbeitslose Krankenschwester ein Kleinkind betreut hat und weitere Kinder geplant waren.

Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 04. Oktober 2012 - Az.: 2 W 523/12

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