Wird ein Arbeitnehmer fristlos gekündigt und beteiligt sich anschließend an einem Streik, erhält er auch dann keine Vergütung, wenn das Arbeitsgericht die Kündigung für unwirksam erklärt. Streikende Arbeitnehmer sind nicht leistungswillig.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17. Juli 2012 - Az.: 1 AZR 563/11

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