Den Betreiber eines Baumarktes trifft die Verkehrssicherungspflicht, Kassenbereich mindestens alle 30 min. reinigen zu lassen, wenn dort Pflanzen aufgestellt sind und es daher zu auslaufenden Flüssigkeiten kommen kann. Im Streitfall hat der Baumarktbetreiber das Erfüllen der Reinigungspflicht zu
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom ,13. März 2013 - Az.: 9 U 187/12