Reichen bis zu 7m lange Äste und Zweige auf das Nachbargrundstück hinüber und beinhalten diese eine nicht nur unerhebliche Beeinträchtigung, kann nach erfolgloser Aufforderung zur Entfernung eine Beseitigung auf Kosten des Nachbarn erfolgen.

Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 08. Oktober 2013 - Az.: 3 U 631/12

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