Der Eigentümer eines Grundstücks haftet nicht für Schäden, die durch eine bei Windstärke 11 umgestürzte, 200 Jahre alte Eiche, entstanden sind, wenn er den Baum in regelmässigen Abständen inspiziert hat und keine Anzeichen für fehlende Standfestigkeit erkennbar waren.

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 23. Juli 2013 - Az.: I-9 U 38/13

Previous Post Next Post