Die Gründe für die Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum durch den Vermieter müssen im Kündigungsschreiben angegeben werden.Daher ist bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs die Nennung der Person und deren Interesses an der Mietwohnung erforderlich, aber auch ausreichend.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 30.04.2014 - Az.: VIII ZR 284/13

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