Wer den Entschädigungsfonds für Kraftfahrzeugunfälle in Anspruch nimmt, muss den Vollbeweis dafür erbringen, dass der Unfall durch ein unbekanntes, nicht zu ermittelndes fremdes KFZ herbeigeführt worden ist.

Amtsgericht Hannover, Urteil vom 17.02.2014 - Az.: 425 C 6064/13

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