Kann eine Krankenschwester aus gesundheitlichen Gründen keine Nachtschichten im Krankenhaus mehr leisten, ist sie deshalb nicht arbeitsunfähig krank. Der Arbeitgeber hat sie in Tagesschichten einzuteilen.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.04.2014 - Az.: 10 AZR 637/13

Previous Post Next Post