Blechschaden

Als Blechschaden wird umgangssprachlich und damit nach dem Empfängerhorizont ein Schaden bezeichnet, der bezogen auf das Gesamtfahrzeug an der Oberfläche bleibt und keine Betroffenheit grundlegender Fahrzeugstrukturen aufweist.

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 30.10.2014 - Az.: I-3 U 10/13

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