Ein Fahrzeugführer, der unzulässigerweise auf einer Busspur an einem Stau vorbeifährt, kann ein Mitverschulden an einer Kollision mit einem entgegen kommenden Linksabbieger treffen. Dies folgt aus der Verkehrswidrigkeit des Nutzens der Busspur.

Kammergericht, Urteil vom 08.06.2015 - 29 U 1/15

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