Ein Tierarzt verletzt seine vertragliche Aufklärungspflicht, wenn er den Eigentümer eines Hengstes vor einer beabsichtigten Kastration nicht umfassend über die zur Verfügung stehenden Kastrationsmethoden und deren unterschiedliche Risiken aufklärt.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 12.09.2016 - 3 U 28/16

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