Der Leasingnehmer, der die Pflicht zur Instandsetzung des Leasingfahrzeuges gegenüber dem Leasinggeber und Eigentümer für jeden Schadensfall übernommen und im konkreten Schadensfall nicht erfüllt hat, kann nicht ohne Zustimmung (§182 BGB) des Eigentümers gem. § 249 II S. 1 BGB vom Schädiger statt der Herstellung die fiktiven Herstellungskosten verlangen.

BGH, Urteil vom 29.01.2019 - VI ZR 481/17

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