- Innerhalb des engsten Familienkreises besteht ein ehrschutzfreier Raum, der es ermöglicht, sich frei anzusprechen, ohne gerichtliche Verfolgung befürchten zu müssen.
- Behauptet die Schwiegermutter gegenüber ihrer Schwester und Tochter, dass ihr Schwiegersohn seine Familienmitglieder misshandle, hat letzterer keinen Anspruch auf Unterlassung.
OLG Frankfurt, Urteil vom 17.01.2019 - 16 W 54/18