1. Innerhalb des engsten Familienkreises besteht ein ehrschutzfreier Raum, der es ermöglicht, sich frei anzusprechen, ohne gerichtliche Verfolgung befürchten zu müssen.
  2. Behauptet die Schwiegermutter gegenüber ihrer Schwester und Tochter, dass ihr Schwiegersohn seine Familienmitglieder misshandle, hat letzterer keinen Anspruch auf Unterlassung.

OLG Frankfurt, Urteil vom 17.01.2019 - 16 W 54/18

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